Notbetreuung - Änderung der Anspruchsregelung (Stand: 23.03.2020)

Geschrieben von Tobias Schmidt.

Sehr geehrte Eltern unserer Jahrgänge 5 und 6,

bisher wurden bei uns keine Kinder der 5. und 6. Klassen für eine Notbetreuung im Rahmen der Corona-Krise angemeldet. Dies haben wir darauf zurückgeführt, dass Sie als Eltern alternative Möglichkeiten z.B. Betreuung im Freundeskreis genutzt haben. Seit heute wird die bestehende Regelung zur Notbetreuung geändert, in dem der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wird.

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben nun alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Sie sind also anspruchsberechtigt, soweit mindestens ein Elternteil oder ein alleinerziehendes Elternteil in Organisationen / Einrichtungen / Unternehmen der kritischen Infrastruktur beruflich tätig und dort unabkömmlich ist. Auch der zeitliche Umfang der Notbetreuung wurde ausgeweitet. Ab jetzt steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Sollten Sie eine Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitte ich Sie den entsprechenden Antrag bei uns einzureichen.


Mit freundlichen Grüßen
Erhard Seifert
Schulleiter


Link zum Antragsformular (extern):

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf