Elternbriefe vom 07.-21.05.2021

Geschrieben von Tobias Schmidt am .

Elternbrief vom 21. Mai 2021

Liebe Eltern,

gestern erhielten wir die Nachricht vom Schulträger, dass im Oberbergischen Kreis der Wechselunterricht ab dem 26.5.21 wieder möglich sein wird. Da am 26.5. unterrichtsfrei zur Durchführung unserer Abiturprüfungen im 4. Fach ist, beginnen wir mit dem Wechselunterricht ab dem 27.5.21.

In der neusten Schulmail wurde uns nun mitgeteilt, dass ab dem 31.05.21 grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurückkehren sollen. Hierzu muss der Schwellenwert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten werden. Am übernächsten Tag könnte dann der Präsenzunterricht in vollem Umfang beginnen. Die bisherigen Hygieneregeln (Maske, Abstand, Testungen, etc.) bleiben dabei selbstverständlich in Kraft.

Bis zum Eintreten des oben beschriebenen Falles von durchgängigem Präsenzunterricht gilt noch bis auf Weiteres:

Jahrgangsstufe Q1:

Der Unterricht wird wie bisher fortgeführt. D.h.:
In Präsenz werden nur die Doppelstunden der Grund- und Leistungskurse unterrichtet, während die Einzelstunden durch selbstständig zu erledigende Aufgaben im Selbststudium zu absolvieren sind. Große Unterrichtsgruppen werden in großen Räumen unterrichtet oder geteilt in benachbarten Räumen von der betreffenden Lehrkraft betreut. Die Klausurpläne bleiben gültig.

Jahrgangsstufen 5 bis EF:

Wechselmodell im Tagesrhythmus (5 - EF):
Die eingeteilten A- und B-Gruppen in den Jahrgangsstufen werden an den folgenden Tagen in Präsenz unterrichtet:

Mo 24.5. Pfingstferien       Di 25.4. Pfingstferien       Mi 26.5.       Do 27.5.       Fr 28.5. 
u.-frei      u.-frei       u.-frei wg. Abitur       A       B 

Falls es danach nicht zum vollen Präsenzangebot kommen sollte, würden wir folgendermaßen fortfahren:

Mo 31.5       Di 1.6.       Mi 2.6.       Langes Wochenende 
B      A       B       u.-frei 

 

Mo 7.6.       Di 8.6.       Mi 9.6.       Do 10.6       Fr 11.6. 
     B       A       B       A 

Weitere Informationen zum Wechselunterricht:

Der Unterricht findet im Wechselmodell gemäß dem bestehenden Stundenplan statt.

Die Einzelstunden, die im regulären Stundenplan am Nachmittag 14-tägig als Doppelstunden gegeben werden, werden in den nächsten 14 Tagen als Einzelstunden erteilt. Ansonsten ist nicht gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler innerhalb von 14 Tagen in identischen Fächern unterrichtet werden.

Der AG-Tag (Sport- und MINT-AG) am Nachmittag entfällt. Der Mensabetrieb kann nicht aufgenommen werden, das Schulcafé ist geöffnet.

Klassenübergreifender Unterricht in der Sekundarstufe I:

Der Unterricht in den Wahlpflichtbereichen (F / L / NW / GW), in Musik, Praktischer Philosophie und in Religion kann wieder in klassenübergreifenden Gruppen erteilt werden.

Langtage und Arbeitsgemeinschaften:

Arbeitsgemeinschaften können nicht durchgeführt werden, weshalb auch der AG-Tag (Sport-AG und
MINT-AG) entfällt. Die anderen Langtage finden gemäß dem bestehenden Stundenplan statt.

Notbetreuung und erweiterte Betreuung:

Die Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie die erweiterte Betreuung werden weiterhin für die Schüler*innen angeboten, die sich zum entsprechenden Zeitpunkt in der Phase des Distanzlernens befinden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag an die Schule zu stellen. An den Ferientagen bzw. Abiturprüfungstagen (24.5., 25.5., 26.5., 3.6. und 4.6.) wird keine Betreuung angeboten.

Da wir ab der nächsten Woche wieder eine recht belebte Schule erwarten können, bitte ich Sie bei der Schülerschaft auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten (möglichst FFP-2, mindestens medizinischer Mundschutz, Abstand von minimal 1,5 m, spätestens alle 20 Minuten stoßlüften, regelmäßige Desinfektion der Hände, Rechtsverkehr im Gebäude).

Testungen:

Am 27.5. und 28.5. wird in der 1. Stunde in allen Klassengruppen der Sek I bzw. eingeteilten EF-Gruppen eine Selbsttestung unter Aufsicht einer Lehrkraft durchgeführt. Genauere Informationen dazu können Sie der Vertretungs-App entnehmen.

Ich gehe davon aus, dass wir Ihnen Mitte nächster Woche neuere Informationen zukommen lassen können, entweder über die Fortsetzung von Wechselunterricht oder über die Aufnahme von durchgängigem Präsenzunterricht.

Für die anstehende Wiederaufnahme des Unterrichts wünschen wir Ihnen viel Erfolg und nun erst einmal ein schönes Wochenende.

Erhard Seifert
Schulleiter

 

Elternbrief vom 07. Mai 2021

Liebe Eltern,

in den letzten Monaten haben Sie zwar häufiger von mir gehört, doch ging es dabei meist ausschließlich um Informationen zur Corona-Pandemie. Auch in dieser Nachricht wird dieses Thema nicht zu vermeiden sein, doch wollte ich Ihnen gerne auch ein paar andere Informationen zukommen lassen.

Unsere Abiturientinnen und Abiturienten haben die schriftlichen Prüfungen geschafft. Es ist äußerst erfreulich, dass alle gesund und getestet angetreten sind,
so dass uns auch keine Nachschreibeklausuren ins Haus stehen. Damit können sich alle auf die noch ausstehende mündliche Prüfung intensiv und konzentriert vorbereiten. Wir wünschen allen Abiturientinnen und Abiturienten viel Erfolg und bedanken uns für die gute Kooperation während der gesamten Prüfungsphase.

Sie haben sicherlich in den Medien gehört, dass Nordrhein-Westfalen Förderprogramme zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern anbieten möchte. Diesbezüglich stehen wir mit der Stadt Wipperfürth in Kontakt, da die Kommune für diese Angebote verantwortlich sein wird. Am EvB überlegen wir augenblicklich, wie wir durch Einbezug ehemaliger Schülerinnen und Schüler in den nächsten Monaten diese Initiative zusätzlich unterstützen können.

Ich halte es für wenig sinnvoll, jetzt vor den Sommerferien, bei noch nicht ganz geklärter Infektionslage zu versuchen, irgendwelche Unterrichtsinhalte in zeitlicher Enge nachholen zu wollen. Wir überlegen nach den Sommerferien eine Maßnahme über das gesamte nächste Schuljahr ins Leben zu rufen, bei denen die Kinder jede Woche Gelegenheit erhalten, ihre Lernlücken auszugleichen. Sobald es diesbezüglich Neuigkeiten gibt, werde ich mich wieder bei Ihnen melden.

Die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises, die den Präsenzunterricht in den Stufen 5 bis EF untersagt, gilt bis zum 24.5.2021. Da wir am 25.5. noch Pfingstferien haben und am 26.5. die mündlichen Prüfungen im Abitur durchführen, kann der Wechselunterricht am EvB frühestens am 27.5. wieder beginnen. Es bleibt abzuwarten, wie sich bis dahin die Inzidenzraten entwickelt haben.

Wir freuen uns, dass die Impfaktionen im Land ganz offensichtlich viel Fahrt aufgenommen haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der weiterführenden Schulen haben zu einem großen Teil, bei uns zu 100%, ein Impfangebot erhalten und ich hoffe sehr, dass auch Sie und vor allem Ihre Kinder, also unsere Schülerinnen und Schüler, sehr zeitnah ebenfalls in diese Aktionen miteingeschlossen werden können.

Zur Erinnerung führe ich hier noch einmal die unterrichtsfreien Tage (gilt sowohl im Präsenz- wie auch im Distanzunterricht) der nächsten Wochen auf:

13.-16.05.2021     Langes Wochenende über Christi Himmelfahrt
22.-25.05.2021    Pfingstferien
26.05.2021    Abiturprüfungen im 4. Fach
03.-06.06.2021    Langes Wochenende über Fronleichnam

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und ein schönes Wochenende,

Erhard Seifert
Schulleiter

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrkräfte,

aufgrund der Corona-Notbremse des Bundes und der weiterhin hohen Inzidenzrate im OBK verbleiben die Jahrgänge 5 bis EF bis auf weiteres im Distanzunterricht. Der Unterricht der Q1 und die Abiturprüfungen der Stufe Q2 werden unverändert fortgeführt.

Herzliche Grüße,

Erhard Seifert

Durchführung des digitalen Elternsprechtags 2021 am 07.05.2021 (Stand: 22.04.2021)

Geschrieben von EvB am .

Liebe Eltern,

aufgrund der gestiegenen Corona-Fallzahlen haben wir uns entschlossen, den Elternsprechtag mit Hilfe von Videokonferenzen durchzuführen.

Die Terminabsprachen für den Elternsprechtag werden wie bisher zwischen den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften mit Hilfe eines Stundenrasters vereinbart, das HIER ALS DOWNLOAD bereitsteht. (LINK anklicken)
Nach diesem Zeitraster werden dann am 07.05.2021 die Videokonferenzen durchgeführt.
Sie, liebe Eltern, loggen sich dann bitte mit Hilfe des TEAMS-Konto ihres Kindes ein und erwarten den Anruf der Lehrkraft im vereinbarten Zeitintervall.

Kann eine Videokonferenz aus technischen oder anderen Gründen nicht stattfinden, so ist auch ein telefonischer Austausch möglich. Ihr Kind muss dazu bei der Terminvergabe Ihre Telefonnummer angeben.

Sollte aus Sicht von Eltern und Lehrkräften die Notwendigkeit eines Präsenztermins gesehen werden, so kann unter Einhaltung der dann
geltenden Corona-Schutz-Bestimmungen ein Termin für den Zeitraum bis zum 21.05.2021 vereinbart werden.

Erhard Seifert
Schulleiter

Informationen zur Unterrichtssituation ab dem 19.04.2021 (Stand: 16.04.2021)

Geschrieben von Tobias Schmidt am .

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, Liebe Lehrkräfte,

die Schulministerin Frau Gebauer hat am Mittwoch, den 14.04.21 bekannt gegeben, dass der Schulbetrieb ab dem 19.04. wieder im Wechselunterricht aufgenommen werden soll. Gestern erreichte uns dann die Nachricht, dass der Krisenstab des Oberbergischen Kreises beschlossen hat, auch ab dem 19.04. alle Schulen des Oberbergischen Kreises im Distanzunterricht zu belassen (außer Notbetreuung, Abschluss- und Abiturjahrgänge).

Die notwendige Abstimmung mit dem Land NRW ist nun abgeschlossen und die Allgemeinverfügung des OBK ist veröffentlicht.

Dies bedeutet, dass am EvB ab dem 19.04.2021 bis einschließlich 02.05.2021 alle Jahrgänge 5 bis EF im Distanzunterricht verbleiben. Der Unterricht der Q1 und Q2 wird unverändert fortgeführt.

Herzliche Grüße,

Erhard Seifert

 

Elternbrief vom 9. April 2021 

Geschrieben von Tobias Schmidt am .

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nachdem wir uns in den letzten Tagen eigentlich schon auf die Organisation des Wechselunterrichts und die Testungen in der gesamten Schule vorbereitet haben, informierte uns das Ministerium am späten Donnerstag über die Vorgehensweise für die Woche vom 12.-16.04.21.

Konkret bedeutet dies für die …

Stufen 5-EF
Für die Stufen 5-EF findet Distanzunterricht nach bewährtem Muster statt.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Hierzu ist ein entsprechender Antrag an die Schule zu stellen. Für die Teilnahme am Montag reicht eine E-Mail an das Sekretariat der Schule.

Stufen Q1 und Q2
Die Abschlussklassen Q1 und Q2 haben Präsenzunterricht nach dem bisherigen Modus.

Q1: In Präsenz werden nur die Doppelstunden der Grund- und Leistungskurse unterrichtet. Vom 12.4. bis 16.4. werden für die Einzelstunden wegen der Belastung durch die Interviews für die Berufs- und Studienwahlorientierung keine Aufgaben gestellt. Große Unterrichtsgruppen werden in großen Räumen unterrichtet oder geteilt in benachbarten Räumen von der betreffenden Lehrkraft betreut.

Q2: Der Präsenzunterricht findet nur in den Abiturfächern statt. Der Distanzunterricht in den anderen Fächern wird nicht fortgesetzt. Dabei werden große Kurse in großen Räumen oder in zwei benachbarten Räumen untergebracht, damit die Hygieneregeln eingehalten werden können. Die Einzelstunden werden wegen der angestrebten Minimierung des Infektionsrisikos nicht in Präsenz durchgeführt. Es besteht aber die Möglichkeit, diese Einzelstunden durch Videokonferenzen, Erreichbarkeit über TEAMS oder in der Schule abzudecken.

Wir erlauben den Schülerinnen und Schülern der Q2 an den fünf Schultagen von Mittwoch, dem 14.04. bis Dienstag, den 20.04.21 ihre Mottotage abzuhalten. Hierbei wird es aber keine aufgebaute Bühne mit entsprechenden Showdarbietungen geben. Letztlich ist es den Schülerinnen und Schülern der Q2 nur gestattet, verkleidet entsprechend der gewählten Motti in die Schule zu kommen. Weitergehende Aktionen sind aufgrund der Corona-Verordnung nicht gestattet.

Allgemeine Testpflicht
Ab der kommenden Woche wird eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler eingeführt. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.

Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und werden in die Aula zur Meldung an die Schulleitung geschickt. Danach dürfen sie das Schulgelände ungetestet nicht mehr betreten.

Den Schulen ist freigestellt, angehende Abiturientinnen und Abiturienten (Q1 und Q2) auf Wunsch und nach Beratung durch die Schulleitung vom Präsenzunterricht freizustellen – ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.

Schülerinnen und Schüler, die von dieser Option Gebrauch machen möchten, stellen bitte einen entsprechenden Antrag an die Schulleitung. Bei nichtvolljährigen Schülerinnen und Schülern wird dieser Antrag durch die Erziehungsberechtigten gestellt. Eine Anwesenheit auf dem Schulgelände ist nur mit dem Nachweis einer negativen Testung
möglich.

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern eine gute Vorbereitung auf ein erfolgreiches Abitur

Zeitpunkte der Testungen
Wir beginnen damit sofort am Montag, den 12.04., um uns einen Überblick über den Infektionsstatus nach den Osterferien zu ermöglichen. Durch frühzeitige Erkennung möglicher Infektionen lassen sich Quarantänen insbesondere für die Q2 vermeiden. Alle weiteren Testungen sollen jeweils in den Leistungskurssitzungen am Donnerstag und Dienstag stattfinden.

Erste Testung
Q1: Am Montag, 12.04.21 werden die Selbsttests in den dann stattfindenden Kursen der Q1 durchgeführt (75 SuS). Alle hierdurch nicht erfassten Schüler*innen werden sich in der 3. Stunde in Raum 010 zu einem Selbsttest einfinden. Erst dann ist die Teilnahme am Unterricht möglich.

Q2: Am Montag, 12.04.21 werden die Selbsttests in den stattfinden Kursen der ersten Doppelstunde der Q2 durchgeführt. Alle hierdurch nicht erfassten Schüler*innen werden sich in der 3. Stunde in der Mensa zu einem Selbsttest einfinden. Für so noch nicht erfasste Schülerinnen und Schüler, die zu den Leistungskursen der Leistungskursschiene 1 am Nachmittag erscheinen, werden die fehlenden Tests vor Unterrichtsbeginn in den jeweiligen Leistungskursen durchgeführt.

Zweite Testung
Die zweite Testung ist für Donnerstag, den 15.04.21 in der ersten Stunde vorgesehen.

Fehlzeiten
Sollten Schüler*innen der Q1 und/oder Q2 auf Grund von Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen fehlen, so ist es wichtig, dass sie die Schule vorab über das Datum ihrer Rückkehr in den Präsenzunterricht per E-Mail an das Sekretariat informieren, damit eine Testung vor Beginn des Unterrichts durchgeführt werden kann

Durchführung der Tests
Damit Sie sich zusammen mit Ihren Kindern besser auf die Durchführung des Tests vorbereiten können, haben ich Ihnen den Link zu einem Erklärvideo eingestellt:

https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung (Externer Link)

Vor der Durchführung des Tests sollen die Kinder möglichst die Hände waschen. Da dies nicht gleichzeitig für mehrere Hundert Kinder möglich sein wird, ist es wichtig, dass Ihr Kind beim Betreten der Schule die Hände gründlich desinfiziert. Dies soll natürlich grundsätzlich der Fall sein und nicht nur am Tag der Testung.
Die positiv getesteten Schülerinnen und Schüler werden nach dem Test in der Aula von einer Lehrkraft betreut. Die Erziehungsberechtigten werden in diesem Falle unverzüglich von uns informiert und dann gebeten Ihr Kind abzuholen, da die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Frage kommt. Unter bestimmten Bedingungen können in Absprache mit der Schulleitung Schülerinnen und Schüler auch selbstständig nach Hause entlassen werden.
Ein positives Testergebnis ist durch eine PCR-Testung durch einen Arzt oder Ärztin zu überprüfen. Eine erneute Teilnahme am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Testergebnis wieder möglich. Bis zu einem PCR-Testtermin sollte sich die Person freiwillig in häusliche Isolation begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.

Dringende Empfehlung:
Bisher wurden Personen von Quarantänemaßnahmen ausgenommen, wenn sie konsequent eine FFP-2-Maske trugen. Aufgrund der deutlich aggressiveren britischen Mutante dürfen Personen nunmehr nur noch von Quarantänemaßnahmen ausgenommen werden, wenn BEIDE Seiten, also die infizierte Person und die potentiell anzusteckende Person, eine FFP2-Maske trugen. Wir empfehlen deshalb DRINGEND auch den Schülerinnen und Schülern, sich in der Schule mit FFP2-Masken zu schützen.


Herzliche Grüße und uns allen ein gutes Gelingen.

Erhard Seifert
Schulleiter